Google straft ab. Das können wir immer wieder lesen:
„Google straft Pop-ups ab.“
„Google straft schlechte Online-Shops ab.“
Und neulich erst: „Google straft langsame Seiten ab.“

Man könnte meinen, Google würde unentwegt Feuer auf missliebige Websites regnen lassen. Abstrafung macht Angst.

Kein Wunder, dass sich auch unseriöse Vertriebler von SEO- und AdWords-Agenturen diesen autoritären Duktus zunutze machen. Regelmäßig rufen mich verunsicherte Kunden an, denen „jemand von Google“ am Telefon gedroht hat, seine Homepage werde „von Google abgestraft“ oder gar gelöscht, wenn nicht diese oder jene Dienstleistung eingekauft würde. Um diesen schwarzen Schafen in der Agentur-Szene den Wind aus den Segeln zu nehmen, lohnt sich ein differenzierter Blick auf Googles Algorithmen. Dabei gibt es grundsätzlich drei Gründe für Ranking-Verluste:

1) Die kontinuierliche Einordnung durch Googles Algorithmus

Damit Google weiß, auf welchem Rang eine Website für eine Suchanfrage in den Suchergebnisseiten (SERP) gelistet werden soll, durchsucht es kontinuierlich das Netz und bewertet Websites nach hunderten von Kriterien. Dazu gehören die Anzahl der Links, die auf eine Seite verweisen, die Struktur der Website und die Qualität der Inhalte. Relevant sind aber eben auch die Ladegeschwindigkeit, die Nutzung von Pop-ups und Overlays und andere Effekte, die das Nutzungserlebnis beeinflussen.

Findet Google solche negativen Einflüsse auf einer Website, bevorzugt es in seinen Suchergebnissen andere Seiten, die ähnliche Inhalte bereitstellen, jedoch ein besseres Nutzungserlebnis bieten. So sorgt Google dafür, dass wir Suchenden auf seinen ersten SERPs glücklich werden. Das passiert permanent und ist Googles täglich Brot. So etwas als „Abstrafung“ zu bezeichnen, ist ganz einfach übertrieben.

2) Die algorithmische Penalty

Google nimmt an seinem Algorithmus kontinuierlich Veränderungen vor, um auf Manipulationsversuche von Website-Betreibern zu reagieren und auch, um sich der ganz natürlichen Evolution des Internets anzupassen. Hin und wieder sind diese Anpassungen recht drastisch und führen für manche Websites zu deutlich mess- und spürbaren Ranking-Verlusten. Diese Updates des Algorithmus wurden in der Vergangenheit zum Beispiel unter den Namen Penguin und Panda bekannt. Auf diese Weise wertet Google mit einem Schlag Millionen von Websites ab, die gegen die Google Webmaster Guidelines verstoßen. Das ist gelegentlich notwendig, wenn sich unseriöse SEO-Praktiken wie Keyword Stuffing zu sehr verbreitet haben. Hier ist der Begriff der Abstrafung schon eher angebracht.

3) Die manuelle Penalty

Wenn ein Website-Betreiber besonders nachdrücklich versucht, sich mit unseriösen SEO-Methoden bessere Platzierungen in der Suchmaschine zu verschaffen, straft ein Google-Mitarbeiter diese Website aktiv, quasi höchstpersönlich ab. Zu solchen schweren Verstößen gegen die Google Webmaster Guidelines gehören der unnatürliche Aufbau von Backlinks, Keyword-Spam oder die in den 1990er-Jahren noch erfolgreich praktizierte Methode, SEO-Texte in weißer Schriftfarbe auf weißem Hintergrund zu verstecken. Auch gehackte Websites, die missbräuchlich als Spam-Schleudern benutzt werden, werden von Google früher oder später sanktioniert, wenn der Betreiber den Hack nicht bemerkt. Es lohnt sich also auch deshalb, die eigene Website gegen Hacker abzusichern. Im schlimmsten Fall droht tatsächlich eine De-Indexierung, also die vollständige Entfernung der Website aus den Ergebnisseiten der Suchmaschine. Eine solche Abstrafung hat ihren Namen wirklich verdient.

Wenn Sie einen massiven Ranking-Verlust Ihrer Website beobachten oder die regelmäßigen Nachrichten über Ihr Kontaktformular ausbleiben, lohnt sich ein Blick in die Google Search Console. Dort können Sie sich als Webmaster über die Maßnahmen von Google gegen Ihre Homepage informieren und prüfen, wie sie von der Suchmaschine wahrgenommen wird.

Fazit

Die Suchmaschinen sind mächtig, legen aber eher selten harte Bandagen gegen eine konkrete Website an. Wer seine Homepage mit relevanten Inhalten für seine Zielgruppe füllt und sich an die Empfehlungen der Webmaster Guidelines hält, hat nichts zu befürchten. Und ganz bestimmt ruft Google nicht bei Ihnen an, um unter Drohungen SEO-Leistungen zu verkaufen.

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